AGB Health & Fun GmbH
§ 1 Vertragsgegenstand
- Der Veranstalter bietet auf der Grundlage dieser Bedingungen und der jeweils aktualisierten Trainingsprogramme die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen an.
- Inhalt, Dauer und Kosten der jeweiligen Veranstaltungen ergeben sich aus der einschlägigen jeweils gültigen Beschreibung und aus dem Anmeldeformular.
§ 2 Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder digital mit dem dafür vorgesehenen Formular.
- Anmeldungen von Gruppen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Nach Eingang der Anmeldung beim Veranstalter erhält der Teilnehmer eine Bestätigung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmelder infolge einer Überbelegung abzulehnen. Bei Überbelegung wird der Anmelder verständigt und über die nächsten freien Termine informiert.
§ 3 Preise/Bezahlung
- Es gelten die im Anmeldeformular aufgeführten Preise. Es handelt sich um Endverbraucherpreise.
- Der Teilnahmebetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig.
- Die Bezahlung kann auf das aufgeführte Bankkonto per Überweisung erfolgen.
- Nicht eingeschlossen sind Anreise und Aufenthaltskosten des Teilnehmers. Ausnahmen sind auf dem Anmeldeformular vermerkt.
§ 4 Stornierung durch den Teilnehmer
- Anmeldungen können bei voller Rückerstattung bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert werden. Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnet der Veranstalter eine Stornogebühr von 25% des Reisepreises. Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn berechnet der Veranstalter eine Stornogebühr von 100% des Veranstaltungspreises. Die Stornierungsmitteilung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Stornierung nach Beginn der Veranstaltung ist nicht möglich.
- Dem Angemeldeten steht die Möglichkeit frei, im Hinblick auf die Stornogebühren einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen vom Veranstalter nachzuweisen. Er ist berechtigt, Ersatzteilnehmer zu stellen.
§ 5 Absage durch den Veranstalter
- Bei zu geringer Teilnehmeranzahl (mind. 4 Fahrer/innen) behalten wir uns das Recht vor, die Tour bis 4 Wochen vor Veranstaltungbeginn abzusagen.
- Im Falle des Ausfalles einer Reise Trainings erfolgt die volle Rückerstattung der Gebühren.
§ 6 Haftung
- Der Veranstalter haftet dem Grunde und der Höhe nach unbeschränkt für Schäden, die der Veranstalter oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder ein von ihr eingesetzter Erfüllungsgehilfe vorsätzlich verursacht hat. Dies gilt auch im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder die Verletzung von Kardinalpflichten.
- Für Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet der Veranstalter begrenzt auf die Schäden, die bei Vertragsabschluß typisch und vorhersehbar sind, maximal aber bis zu einem Betrag von 25.000,00 Euro für jeden einzelnen Schadensfall.
- Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
- Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Vorschriften unberührt.
- Versicherung ist Sache der Teilnehmer
- Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Er verzichtet auf Ansprüche und Rückgriffe, die über die Leistungen des
- Veranstalters hinausgehen, auch gegenüber Behörden und anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
§ 7 Allgemeines
- Sollte eine Bedingung oder ein Vertragsteil unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen oder Vertragsteile in Kraft.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 25.07.2019